Allgemeine Mandatsbedingungen 6/2010

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Rechtsanwälte Müller & Rahnfeld, Am Markt 14, D-25840 Friedrichstadt (nachfolgend MR) und dem Mandanten, und dem Mandanten, welche die Erbringung rechtlicher Auskunft, Beratung oder Geschäftsführung zum Gegenstand haben oder die Führung behördlicher oder/und gerichtlicher Verfahren jedweder Art beinhalten. Ist der Mandant gewerblich tätig („Unternehmer“), gelten die allgemeinen Mandatsbedingungen auch für zukünftige Rechtsbeziehungen, soweit die Mandatsbedingungen inhaltlich unverändert bleiben.


§ 2 Zustandekommen des Mandats

Ein Mandat kommt durch ausdrückliche Annahme des erteilten Auftrags bzw. durch die Ausführung des erteilten Auftrags durch MR zustande.


§ 3 Umfang des Mandats

MR erbringen ihre Beratungsleistungen grundsätzlich auf Grundlage des jeweils erteilten Mandatsrahmens, des geltenden Rechts und der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auskünfte. MR schulden nach Abschluss des Mandats keine fortlaufende Pflege, Beobachtung und Anpassung ihrer Rechtsauskünfte und –beratung an neue Bedingungen rechtlicher oder tatsächlicher Art, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes (z.B. Update-Vertrag).


§ 4 Projektorganisation und -leitung

Soweit MR damit beauftragt werden, ein Projekt im Bereich der Informationstechnologie rechtlich zu begleiten, umfasst dies im Zweifel nicht die tatsächliche Organisation und Leitung des Projekts, soweit etwas anderes nicht vereinbart ist. Vielmehr beschränkt sich die Leistung von MR auf die Erstellung projektdienlicher Verträge nach Absprache mit dem Mandanten und deren rechtliche Erläuterung. Die Umsetzung der Vertragswerke liegt im Verantwortungsbereich der Mandanten.


§ 5 Kommunikation während des Mandats

Die Kommunikation zwischen MR und dem Mandanten erfolgt in der Regel über unverschlüsselte Emails und darin angefügte .pdf-Dokumente (Adobe Acrobat Reader). Auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten erfolgt die Kommunikation nur auf dem Postwege oder per verschlüsselter E-Mail. Das Passwort ist vom Mandanten absolut vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.


§ 6 Haftung

MR haften gegenüber dem Mandanten für Pflichtverletzungen bei einfacher Fahrlässigkeit nur beschränkt auf Schadensersatz bis zu einer Höhe von 500.000 (in Worten: Fünfhunderttausend) EUR je Schadensfall.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von MR, ebenso wenig bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer Sache sowie bei Einräumung einer Beschaffenheitsgarantie.
MR sind bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten auf ihre Kosten eine Versicherung für den Einzelfall in der von dem Mandanten gewünschten Höhe abzuschließen und bis zur Höhe der zu erlangenden Deckung die vorstehenden Haftungsbegrenzungen aufzuheben.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Königinstr. 28, 80802 München, Tel.: 089 3800 0, Fax: 089 34 9941

Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus a) Tätigkeiten über in anderen Staaten (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, b) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht oder c) Tätigkeiten rechtsanwaltlicher Natur vor außereuropäischen Gerichten. Im Übrigen ist der Versicherungsschutz gegeben.


§ 7 Betreuung während des Mandats

MR benennt dem Mandanten einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der/die ihm während der Mandatsdauer beratend zur Verfügung steht. Im Zweifel ist Ansprechpartner derjenige Rechtsanwalt oder diejenige Rechtsanwältin, der/die das die Mandatserteilung bestätigende Schriftstück unterzeichnet.
Der Mandant ist nicht berechtigt, Rechtsberatung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder eine bestimmte Rechtsanwältin zu erhalten, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.
Jeder Mitarbeiter des Mandanten, der mit MR in Bezug auf das erteilte Mandat schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (auch telefonisch) in Kontakt tritt, gilt im Zweifel als zuständiger Ansprechpartner für MR, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Stehen bei dem Mandanten mehrere Ansprechpartner zur Verfügung, genügt es für MR, wenn ein Ansprechpartner des Mandanten informiert wird. MR steht es im Zweifel frei, mit welchem Ansprechpartner des Mandanten kommuniziert wird. MR wird die Korrespondenz in erster Linie mit demjenigen Ansprechpartner des Mandanten führen, der den jeweiligen Auftrag erteilt oder einzelne rechtliche Anfragen gestellt hat.


§ 8 Gebühren

Die Vergütung von MR richtet sich im Zweifel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen worden ist. Eine Abrechnung laut RVG richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens (z.B. Höhe der streitigen Forderung) oder Rahmengebühren, über die der Mandant vor Mandatserteilung aufgeklärt wird. Die von MR angeforderten Gebühren sind mit Zugang einer ordentlich gestellten Rechnung fällig. Die Überweisung von Gebühren oder andere Zahlungsarten werden erst dann als Erfüllung des Zahlungsanspruchs akzeptiert, wenn der Betrag uneingeschränkt zur Verfügung steht.


§ 9 Aufrechnung / Abtretung durch Mandanten

Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MR nicht übertragbar.


§ 10 Aufrechnung / Abtretung durch MR

MR wird vom Mandanten ermächtigt, etwaig von Seiten Dritter eingehende Geldbeträge mit offenen Gebühren- und anderen berechtigten Kostenforderungen von MR zu verrechnen. Der Mandant tritt MR alle aus dem Mandat resultierenden Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte ab mit der Ermächtigung, dem Dritten die Abtretung namens des Mandanten mitzuteilen. MR wird Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte nicht realisieren, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.


§ 11 Verjährung

MR weisen darauf hin, dass etwaige Schadensersatzansprüche des Mandanten gegen MR gemäß §§ 195 ff. BGB in drei Jahren, nachdem der jeweilige Anspruch entstanden ist und der Mandant von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, verjähren können.


§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Wenn der Mandant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Mandatsbeziehung zwischen dem Mandanten und MR D-25813 Husum, soweit MR nicht den Sitz des Mandanten als Gerichtsstand wählt.


Rechtsanwälte
Manfred-Hasso Müller - Martina Rahnfeld GbR,
Am Markt 14,
D-25840 Friedrichstadt
Tel. +49 (0) 4881 93700
www.1ARecht.de

Stand 6/2010

 


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