Familienrecht

Vor oder nach einer Eheschließung bespricht und beurkundet der Notar Eheverträge, mit denen etwa die Gütertrennung vereinbart, der Unterhalt geregelt oder das Sorgerecht festgeschrieben werden kann.

Wem die Gütertrennung zu weit geht, der erhält vom Notar eine maßgeschneiderte Zugewinngemeinschaft. Und wenn die Ehe scheitern sollte, kann der Notar Vereinbarungen über die Auseinandersetzung von Vermögen, Rentenansprüchen oder über Unterhalt beurkunden. Dabei ist er zu strikter Neutralität verpflichtet.

Wollen Eltern ein Kind adoptieren, setzt der Notar die erforderlichen Anträge an das Vormundschaftsgericht auf.



Um Ihre Anfragen zügig zu bearbeiten, können Sie hier einen Erfassungsbogen ausfüllen und online an uns absenden.



„Damit Sie nicht auf Sand bauen!“


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