Notar

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden strenge Maßstäbe angelegt. Jeder Notar hat eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern auch seine soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen (z.B. dem Abschluss von Scheidungsvereinbarungen) sicherstellen soll. So darf zum Notar nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Zudem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein (§ 5 BNotO). Für die erstmalige Bestellung zum Notar gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren (§ 6 Abs. 1 S. 1 BNotO).

Der Rechtsanwalt und Notar Manfred-Hasso Müller übernahm 1986 die schon 1947, also vor über 60 Jahren gegründete Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Friedrichstadt.

Dank der zeitgemäßen und dynamischen Ausrichtung unseres Büros finden aber auch viele junge Unternehmen, Anwaltskanzleien, Steuerberatungen und neuere Investoren bei uns notarielle Betreuung. Zur Tradition unseres Notariats gehört es, Jedermann in seinen alltäglichen Angelegenheiten individuell zu beraten.

Wir bieten aufgrund laufender fachlicher Fortbildungen fachkundige Dienstleistung auf allen notariellen Tätigkeitsgebieten, bestätigt durch das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer.

Drei Mitarbeiter unterstützen den Notar.

Unsere Mitarbeiter gewährleisten mit eigenständigem Einsatz und fachlichen Können - auch über die üblichen Bürozeiten hinaus und an Wochenenden - den reibungslosen Ablauf aller Notariatstätigkeiten. Ihnen steht für die schnelle Erledigung aller Arbeiten modernste Technik zur Verfügung.


Was macht der Notar?

Viele Mitmenschen haben mit Notaren im täglichen Privatleben eher selten zu tun und wissen, anders als bei Rechtsanwälten und Richtern, über deren Aufgaben häufig kaum Bescheid. Dabei steht Ihnen der Notar mit vielseitigen Aufgaben und Tätigkeiten auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten kompetent zur Seite.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt finden Sie und Ihr Vertragspartner im Notar einen unparteiischen Berater für komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten. Als neutraler Mittler der Interessen der Vertragsparteien hilft er bei der Gestaltung der Rechtsbeziehung und sorgt mit klaren Formulierungen schon im Vorfeld dafür, spätere unliebsame Auseinandersetzungen zu vermeiden. Mit dem Ziel, eine rechtliche Ausgewogenheit zwischen den Parteien zu erreichen, belehrt der Notar über mögliche Risiken und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Neben diesem Beitrag zu einem wirksamen Verbraucherschutz weist der Gesetzgeber dem Notar auch eine Warnfunktion zu. Bei besonders bedeutsamen Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf oder dem Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages soll der Bürger durch das notarielle Formerfordernis von den Folgen übereilten Handelns geschützt werden.

Darüber hinaus tritt Ihnen der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes entgegen, unter der Dienstherrschaft des Landgerichtspräsidenten beim Landgericht Flensburg. Als Hoheitsträger repräsentiert er den Staat, wie es sein Siegel und das Landeswappen verdeutlichen. Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung und die Identität der Beteiligten. Staatliche Register (Grundbuchamt, Handelsregister, Vereinsregister) verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit der Urkunde des Notars.

Sie sehen also: Der Notar leistet einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren unseres Gemeinwesens!

Besondere Bestätigung erfahren wir durch die notarielle Tätigkeit für unsere Mandanten über mehrere Generationen hinaus.


„Wir holen Sie ins Boot!“


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