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Vergütung für Notare Die Vergütung der Notare ist in der Kostenordnung (KostO) im einzelnen gesetzlich geregelt. Kein Notar darf von den gesetzlichen Regeln abweichen, also eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbaren. Ähnlich wie die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte bestimmen sich die Gebühren der Notare zum einen nach dem Gegenstandswert des Geschäfts, zum anderen nach dem Umfang der Tätigkeit, der durch bestimmte Gebührentatbestände erfasst wird. So kostet z. B. die Beurkundung eines vollständigen Kaufvertrags mehr als die Beurkundung nur eines Vertragsangebots. |
„Alles mit rechten Dingen!“
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